Fluchtwegsicherung

Ein Fluchtweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg, der im Falle einer notwendigen Flucht Personen schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. Ein Rettungsweg stellt sicher, dass Rettungskräfte schnell und einfach in das Gebäude gelangen können. Personen können hierdurch leichter in Sicherheit gebracht werden und die Feuerwehr kann eine gezielte Brandbekämpfung vornehmen.

 

Ausführung und Dimension von Flucht- und Rettungswegen sind in den Sonderbauverordnungen der Länder geregelt. Bei der Planung eines Gebäudes werden die Anforderungen festgelegt und durch die Baugenehmigung bestätigt.

 

Wir helfen Ihnen, die Normen, Richtlinien und Auflagen zu erfüllen.

 

 

Aufbau und Anforderungen von Flucht- und Rettungswegen:

Der Flucht- und Rettungsweg muss entlang des Verlaufs mit selbstleuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen gekennzeichnet werden. Meistens sind die Piktogramme mit einer Notbeleuchtung gekoppelt.

 

Die Wege müssen so bemessen sein, dass mindestens eine Person zum Zeitpunkt der Gefahr das Objekt schnell und sicher verlassen kann. Fluchtwege dürfen weder vorübergehend noch dauerhaft versperrt werden.

 

Türen in Flucht- und Rettungswegen dürfen niemals in Fluchtrichtung gesperrt oder verschlossen sein. Sie müssen leicht und ohne fremde Hilfe mit einem Handgriff in voller Breite zu öffnen sein. Um dies sicherzustellen werden zertifizierte Zuhaltungen für Panik- oder Notausgänge eingesetzt.

 

Diese Forderung widerspricht aber häufig dem betrieblichen Bedürfnis nachwirkungsvoller Zutrittssicherung und –kontrolle. Elektrische Fluchtwegsicherungen bieten hier die richtige Lösung.

 

Durch ständige Weiterbildungen holen wir uns die nötige – aktuell gültige - Sachkunde.

 

Ist im Gebäude eine Brandmeldezentrale vorhanden. ist es möglich, elektrisch verriegelte Türen über diese freizuschalten. Im Notfall werden durch den Betrieb der Nottaster die Türe freigegeben und gleichzeitigt erfolgt die Alarmierung.