Feststellanlagen

Öffentliche Orte mit hohem Personenaufkommen erfordern überzeugende Brandschutzkonzepte. Denn Menschenleben und Sachwerte müssen geschützt werden.

 

Jeder Brand beginnt mit einer unbemerkten Rauchentwicklung und der lautlosen Ausbreitung giftiger Rauchgase, die für den Menschen tödlich sind. Binnen kürzester Zeit sind Flucht- und Rettungswege verraucht und nicht mehr begehbar. Um die Ausbreitung der tödlichen Rauchgase über das gesamte Gebäude zu verhindern, müssen Türöffnungen zwischen Brandabschnitten geschlossen sein. Anders bei Rauch- und Feuerschutztüren, die mit einer Feststellanlage ausgestattet sind. Diese dürfen offen stehen, wenn das sichere Schließen der Tür im Anforderungsfall garantiert ist.

 

Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Bei Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes oder bei anderweitiger Auslösung werden offenstehende Abschlüsse selbstständig durch die Schließmittel geschlossen.

 

 

Im Anforderungsfall garantiert sicher geschlossen

Mit Feststellanlagen können Brandschutztüren in Ihrem Gebäude barrierefrei genutzt werden. Wie ein Türfeststeller halten sie Türen offen. Im Notfall schließen sie Brandschutztüren selbsttätig und sicher. Offengehalten werden die mit einem entsprechenden Türschließer ausgestatteten Brandschutztüren elektrisch. So lange bis sie entweder manuell oder (im Brandfall) durch das Auslösen des Rauchschalters geschlossen werden.

 

 

Arten von Zulassungen für Feststellanlagen

Zulassungen für autarke Feststellanlagen:

Hier erfolgt die Überwachung und Auslösung durch eine Steuerung die ausschließlich für den Abschluss zuständig ist.

 

Zulassungen für Brandmeldezentralen:

Hier ist die Feststellanlage Teil einer Brandmeldeanlage. Die Melder bzw. Bauteile der Feststellanlage sind besonders zu projektieren.

 

 

Fachkräfte für Feststellanlagen

Feststellanlagen dürfen nur noch durch ausgebildete „Fachkräfte für Feststellanlagen“ installiert, wiederkehrend geprüft und gewartet werden. Gefordert wird hierfür nach DIN 14677 ein personenbezogener Kompetenznachweis, der alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.

 

 

Wir haben Mitarbeiter, die die notwendige Qualifikation haben.